Verlegung der Unterkonstruktion

Eine Unterkonstruktion, gleich welcher Art, muss in gleichmäßigen Abständen unter Beachtung der nachfolgend genannten Mindestabstände verlegt werden:

  • Winkel zwischen Unterkonstruktion und Dielen: 90 | 45 | 30
  • Maximaler Abstand Mitte zu Mitte: 40 cm | 20 cm | 10 cm

Die Unterkonstruktion aus Silvadec®-Verbundholz wird schwimmend verlegt: Anschließend wird sie mit dem Gewicht der Dielen und mit Befestigungsclips stabilisiert.
Sie darf weder einbetoniert, in den Beton eingelassen, an mehr als einer Stelle am Boden fixiert, untereinander befestigt, noch verklebt werden.

Am Stoßende muss in der Länge ein Abstand von 10 mm zur nächsten Diele eingehalten werden. Wenn möglich, richten Sie die Unterkonstruktion nicht in der selben Ausrichtung aus, sondern versetzt.
Für einen besseren Wasserablauf und zur Wahrung eines ausreichenden Dehnungsspiels müssen Sie einen Abstand von 15 mm zu Mauerwerk bzw. zu möglichen Hindernissen einhalten.

Zum Ausgleich von Höhendifferenzen von maximal 5 mm sind unbedingt entsprechende, im Handel erhältliche starre Keile zu verwenden. Diese müssen Sie in Abständen von jeweils maximal 30 cm unter die Unterkonstruktion aus Silvadec®-Verbundholz setzen, die kein tragendes Bauteil darstellt.

Darüber hinaus wird dringend empfohlen, die Unterkonstruktion in Richtung des Gefälles zu verlegen, damit das Wasser leichter abfließen kann.

Um die Belüftung und den Wasserablauf zwischen den Terrassendielen nicht zu behindern, ist es verboten, ein Gitter, Filz oder ein Geotextilmaterial über der Unterkonstruktion anzubringen.
Wir empfehlen, die Unterkonstruktion etwas überstehen zu lassen. Sie kann dann nach Fertigstellung der Terrasse gekürzt werden.

Beim Anlegen von Fußgängerzugängen (Wegen, Laufstegen usw.) ist zu beachten, dass die Terrassendielen insbesondere im öffentlichen Raum senkrecht zur Gehrichtung zu verlegen sind.

Siehe PU7